Ratgeber
Rechnung schreiben –
schnell und korrekt.
Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung? Was gilt für Kleinunternehmer? Und was ändert die E‑Rechnungs‑Pflicht? Der kompakte Überblick – plus der schnellste Weg zur fertigen Rechnung.
Die Pflichtangaben nach §14 UStG
Damit eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, verlangt §14 Abs. 4 UStG diese Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Produkte bzw. Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bzw. Leistungszeitraum)
- Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, sowie vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto)
- Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Fehlt eine Pflichtangabe, kann deinem Kunden der Vorsteuerabzug verweigert werden – und du darfst nachbessern. Eine Software, die diese Angaben vor dem Festschreiben prüft, erspart dir genau diesen Ärger.
Sonderfall Kleinunternehmer (§19 UStG)
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – dafür gehört ein Hinweis auf die Rechnung, etwa: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ BILLEVO hat die Kleinunternehmer‑Regelung als Schalter eingebaut und speichert sie pro Beleg – ein späterer Wechsel der Regelung bricht deine alten Rechnungen nicht.
E-Rechnung: Das gilt seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E‑Rechnungen empfangen können; die Pflicht, selbst E‑Rechnungen auszustellen, folgt stufenweise bis 2028. Eine E‑Rechnung ist dabei kein PDF, sondern ein strukturiertes Format nach EN 16931 – in Deutschland vor allem ZUGFeRD/Factur‑X und XRechnung.
BILLEVO kann beides ab Werk: erstellen (extern validiert mit veraPDF, KoSIT und Mustang), empfangen, prüfen und GoBD‑orientiert archivieren – ohne Aufpreis.
Mit BILLEVO: Rechnung in drei Schritten
- Kunde & Positionen wählen: Kunden aus der Kundenakte, Artikel per Schnelleinfügen – Netto, Brutto und USt rechnet BILLEVO automatisch.
- Prüfen & festschreiben: BILLEVO prüft die §14‑Pflichtangaben vor dem Festschreiben und vergibt eine kollisionssichere Rechnungsnummer.
- Versenden: Als PDF in einem von 16 Designs, als E‑Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) oder direkt per E‑Mail – mit GiroCode für schnelle Zahlung.
Schreib deine nächste Rechnung mit System.
30 Tage kostenlos testen – ohne Zahlungsdaten, komplett lokal auf deinem Rechner.
- §14‑Pflichtangaben‑Prüfung
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